ROUNDUP: EU kassiert vorerst keine Zusatzzölle auf Chinas E-Autos
BRÜSSEL (dpa-AFX) - Die EU wird keine vorläufigen Zusatzzölle auf chinesische E-Autos erheben. Eigentlich war vorgesehen, dass in bestimmten Fällen rückwirkend hohe Ausgleichszölle von bis zu 37,6 Prozent gezahlt werden sollten, weil E-Autos aus China nach EU-Angaben von wettbewerbsverzerrenden Subventionen profitieren und der EU-Industrie deswegen ein Schaden droht. Der EU-Kommission zufolge sind chinesische Elektroautos normalerweise rund 20 Prozent günstiger als in der Union hergestellte Modelle. Wie die Kommission nun mitteilte, würden aber die rechtlichen Voraussetzungen für eine rückwirkende Erhebung von Zöllen nicht erfüllt.
Hintergrund ist nach Angaben eines Kommissionsbeamten, dass noch kein materieller Schaden für EU-Unternehmen festgestellt worden sei. Derzeit bestehe lediglich die Gefahr eines Schadens, wie sich in den vergangenen Monaten ergeben habe.
Höchstsatz von 36,6 Prozent Zusatzzoll
Zudem teilte die Behörde mit, dass die Zollsätze leicht angepasst wurden. Sie wurden in den meisten Fällen etwas abgesenkt. Konkret sollte für den Hersteller BYD
Wie hoch der Zollsatz am Ende ausfällt, hängt auch davon ab, wie hoch die Subventionen sind, von denen die einzelnen Firmen profitieren. Geely produziert unter anderem die elektrischen Smart-Modelle #1 und #3 sowie den Volvo EX30. SAIC baut den in Deutschland populären MG4, der in den Zulassungsstatistiken aus Flensburg im Mai unter den E-Autos knapp hinter dem VW
Endgültige Entscheidung noch offen
Die Entscheidung, ob tatsächlich irgendwann Strafzölle gezahlt werden müssen, soll bis Ende Oktober bekanntgegeben werden. Die Kommission muss diese Entscheidung aber unter den 27 EU-Staaten abstimmen lassen. Wenn sich eine Mehrheit dagegen ausspricht, kann sie die Ausgleichszölle nicht einführen. Es wird auch darauf gehofft, dass mit Peking noch eine diplomatische Lösung gefunden wird.
Autohersteller aber auch andere betroffene Parteien haben nun die Möglichkeit, Anhörungen bei der Kommission zu beantragen und innerhalb von zehn Tagen Stellungnahmen abzugeben. Die Kommission guckt sich diese an und legt dann den Mitgliedstaaten ihren Vorschlag für eine endgültige Entscheidung vor./mjm/DP/ngu