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Ministerium: Kraftwerksgesetz kommt nicht mehr


BERLIN (dpa-AFX) - Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) begräbt seine Pläne für ein neues Kraftwerksgesetz in dieser Legislaturperiode. Die Umsetzung des geplanten Gesetzes zur Förderung neuer Gaskraftwerke sei leider nicht mehr möglich, dazu fehlten die erforderlichen Mehrheiten, teilte das Wirtschaftsministerium mit. Aus Kreisen des Ministeriums hieß es, die Unionsfraktion habe klargemacht, dass sie das Gesetz und den zügigen Zubau der Kraftwerke ablehne. Nach dem Bruch der Ampel-Koalition im November haben SPD und Grüne keine Mehrheit im Parlament mehr.

Die Umstellung des Stromsystems auf erneuerbare Energien erfordere den Zubau von flexiblen Kapazitäten, teilte das Ministerium weiter mit. "Für den Zubau dieser flexiblen Kraftwerkskapazitäten lag ein fertiges Gesetz auf dem Tisch - das Kraftwerkssicherheitsgesetz - es ist mit der EU-Kommission verhandelt", sagte ein Sprecher. "Die Umsetzung ist nun leider nicht mehr möglich, dazu fehlen die erforderlichen Mehrheiten. Deshalb konzentrieren wir uns jetzt auf das, was machbar ist."

Lange Verzögerungen drohen

Die neuen Gaskraftwerke sollen künftig einspringen, wenn der Strombedarf durch erneuerbare Energien nicht zu decken ist - in "Dunkelflauten", wenn keine Sonne scheint und kein Wind weht. Die Gaskraftwerke sollen später auf klimafreundlicheren Wasserstoff umgestellt werden. Das Ministerium schätzte die Kosten für die staatliche Förderung auf etwa 17 Milliarden Euro über einen Zeitraum von 2029 bis 2045.

Erste Ausschreibungen zum Bau neuer Kraftwerke sollte es eigentlich im ersten Halbjahr 2025 geben, so lautete das Ziel des Ministeriums. Erste neue Kraftwerke sollten 2030 in Betrieb genommen werden.

Diese Ziele sind nun nicht mehr zu halten. Damit droht auch der Zeitplan für den Kohleausstieg zu wackeln. Die neuen Gaskraftwerke sollen Kohlekraftwerke ersetzen. Bislang ist ein um acht Jahre auf 2030 vorgezogener Ausstieg nur im Rheinischen Revier beschlossen. Habeck rechnet mit einem vorgezogenen, marktgetriebenen Kohleausstieg auch in Ostdeutschland. Hintergrund ist eine steigende CO2-Bepreisung. Dies könnte Kohlekraftwerke zunehmend unrentabler machen.

Zwei Beschlüsse im Energiebereich

Zumindest Betreiber sogenannter Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen sollen nun mehr Planungssicherheit erhalten. Sie könnten auch dann gefördert werden, wenn ihre Anlage erst nach 2026 in Betrieb geht. Einen entsprechenden Entwurf zur Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) hat das Kabinett beschlossen.

Bei der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) sind die Erzeugung von Strom und Wärme in einer Anlage gekoppelt. Um nach dem KWKG gefördert zu werden, mussten Anlagen bisher bis Ende Dezember 2026 in Betrieb genommen werden. Durch die Änderung muss nun bis Ende 2026 nur ein gewisser Planungsstand der Anlagen vorliegen. Gleiches gilt für Wärmenetze und Wärmespeicher, die über das KWKG gefördert werden.

Das Kabinett hat auch bei den Vorschriften zur Bio-Energie Änderungen beschlossen. Das sogenannte Biomassepaket des Bundeswirtschaftsministeriums soll die Förderung für Biogasanlagen mit Anschluss an ein Wärme- oder Gebäudenetz flexibler machen. Dazu gehöre auch, dass die Ausschreibungsmengen 2025 und 2026 moderat stiegen, teilte das Ministerium mit.

"Es ist gut, dass doch noch Bewegung in die Sache kommt", sagte Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU). "Wir brauchen schnellstmöglich eine rechtssichere Lösung, weil Stadtwerke die notwendigen KWK-Anlagen nur dann planen, finanzieren und bauen können, wenn sie Investitionssicherheit haben."/rgr/DP/jha