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EQS-Stimmrechte: TRATON SE (deutsch)


TRATON SE: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

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EQS Stimmrechtsmitteilung: TRATON SE
TRATON SE: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung

09.04.2025 / 19:05 CET/CEST
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Unter Bezugnahme auf die Stimmrechtsmitteilung von Herrn Andreas Johann
Kiesling, BA, MA, (der Mitteilende) vom 21. März 2025, mit der mitgeteilt
wurde, dass der ihm mittelbar über die VOLKSWAGEN INTERNATIONAL LUXEMBURG
S.A. mit Sitz in Strassen, Luxemburg, zugerechnete Stimmrechtsanteil an der
Emittentin am 20. März 2025 die Schwellen von 10%, 15%, 20%, 25%, 30%, 50%
und 75% überschritten hat, wurde der TRATON SE namens und in Vertretung des
Mitteilenden am 8. April 2025 gemäß § 43 Abs. 1 WpHG Folgendes mitgeteilt:

Das Überschreiten der Stimmrechtsschwellen ist nicht auf einen Erwerb von
Aktien durch den Mitteilenden zurückzuführen, sondern auf eine erstmalige
Zurechnung von Stimmrechten aus Aktien eines Tochterunternehmens des
Mitteilenden (§ 34 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 WpHG).

1) Mit dem Stimmrechtserwerb verfolgte Ziele:

a) Der der Zurechnung der Stimmrechte zugrunde liegende Sachverhalt dient
weder der Erzielung von Handelsgewinnen des Mitteilenden noch der Umsetzung
strategischer Ziele.

b) Der Mitteilende beabsichtigt derzeit nicht, innerhalb der nächsten zwölf
Monate weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen.
Ein etwaiger Erwerb weiterer Stimmrechte aufgrund von Zurechnung aus Aktien,
die durch Unternehmen des Volkswagen-Konzerns erworben werden, bleibt
hiervon unberührt.

c) Der Mitteilende strebt derzeit keine weitere Einflussnahme auf die
Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der Emittentin
an, die über das bereits bestehende Maß an Einflussnahmemöglichkeiten im
Rahmen des rechtlich Zulässigen hinausgeht.

d) Der Mitteilende strebt in seiner Funktion als mittelbarer Aktionär
derzeit keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Emittentin an,
insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung
und die Dividendenpolitik.

2) Herkunft der für den Erwerb verwendeten Mittel:

Der Erwerb der Stimmrechte ist nicht auf einen Erwerb von Aktien an der
Emittentin durch den Mitteilenden, sondern auf eine Zurechnung von
Stimmrechten gemäß §§ 34 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 WpHG zurückzuführen. Eigen- oder
Fremdmittel wurden zur Finanzierung des Erwerbs von Stimmrechten nicht
aufgewendet.

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09.04.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche
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Medienarchiv unter https://eqs-news.com

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Sprache: Deutsch
Unternehmen: TRATON SE
Hanauer Str. 26
80992 München
Deutschland
Internet: www.traton.com

Ende der Mitteilung EQS News-Service
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