30.12. 13:05

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APA ots news: FMA ist ab 1. Jänner 2026 die neue Aufsichtsbehörde zur Überwachung und Durchsetzung von Finanzsanktionen

Finanzmarktaufsicht wird One-Stop-Shop für sauberen
Finanzmarkt: Verantwortlich für Banken, Versicherungen,
Krypto-Firmen

Wien (APA-ots) - Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) übernimmt
mit 1. Jänner
2026 die Zuständigkeit für die Überwachung und Durchsetzung von
Finanzsanktionen im österreichischen Finanzsektor von der
Oesterreichischen Nationalbank (OeNB). Damit ist der letzte Schritt
der im Jahr 2024 beschlossenen Reform abgeschlossen. Die FMA wird zur
zentralen Behörde für die Einhaltung von Finanzsanktionen und stärkt
ihre Rolle als umfassende Aufsichtsinstanz im Bereich der Integrität
des Finanzmarktes.

"Österreich ist exponiert - als kleine, offene Volkswirtschaft,
wegen der geografischen Lage und seiner Rolle als Tor zu Zentral- und
Osteuropa", erklärt FMA-Vorständin Mariana Kühnel. "Wir können uns in
Sachen Integrität des Finanzplatzes keine Blöße erlauben."

"Finanzielle Integrität ist eine Grundlage für wirtschaftliche
Freiheit und Wohlstand", so FMA-Vorstand Helmut Ettl. "Ein sauberer
Finanzplatz ist eine Infrastruktur des Vertrauens, die Bürger:innen,
Unternehmen und den Staat vor Missbrauch schützt."

Es sind nunmehr alle Finanzmarktteilnehmer - Banken,
Zahlungsinstitute, Kryptowerte-Dienstleister und
Versicherungsunternehmen - vom Anwendungsbereich des
Sanktionengesetzes umfasst und fallen in die Aufsichtszuständigkeit
der FMA. Sie haben Strategien, Kontrollen und Verfahren zur Minderung
des Risikos der Nichteinhaltung und Umgehung von Sanktionen
einzurichten, des Weiteren sind Meldungen betreffend Sanktionen
künftig an die FMA zu richten.

Integration von Geldwäscheprävention und Sanktionen

Die FMA kombiniert künftig die Aufsicht über Prävention von
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AML/CFT) sowie
Finanzsanktionen, und ist dadurch in der Lage, noch besser zu einem
sauberen Finanzplatz Österreich beizutragen.

"Dieser integrierte Ansatz macht die FMA zu einem One-Stop-Shop
für die Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und die
Durchsetzung von Finanzsanktionen", so Ettl. Finanzsanktionen werden
vollständig in das bestehende Aufsichtsinstrumentarium der FMA
integriert - von Marktzugangsverfahren und Fit-&-Proper-Tests über
Vor-Ort-Prüfungen und Analysen bis hin zu Maßnahmenverfahren und
Verwaltungsstrafen. "Dafür wurden bestehende Systeme und Prozesse
angepasst und weiterentwickelt, um eine effiziente und praxisnahe
Umsetzung sicherzustellen."

Neben klassischen Aufsichtsaktivitäten wird die FMA auch
Freigabeverfahren für eingefrorene Vermögenswerte (derzeit rund 2,5
Milliarden in Österreich) sowie Verwaltungsstrafverfahren
durchführen.

Synergien und Mehrwert für den Markt

"Die Kombination von AML/CFT- und Sanktionsprüfungen hebt
erhebliche Synergien und steigert die Effizienz und Effektivität in
der Aufsicht", so Kühnel "Sie ermöglicht eine umfassendere Sicht auf
Risiken und systemische Schwachstellen und reduziert Doppelprüfungen
und Doppelmeldungen für beaufsichtigte Unternehmen."

Auffälligkeiten im AML/CFT-Bereich können Defizite im
Sanktionsbereich aufzeigen - besonders relevant bei komplexen
Konzernstrukturen oder grenzüberschreitenden Transaktionen. Weiters
werden Daten gebündelt erhoben, wodurch die Aufsicht effizienter und
zielgerichteter wird. Finanzmarktteilnehmer haben damit ab 2026 nur
noch eine zentrale Aufsichtsbehörde und damit einen Ansprechpartner
für beide Bereiche - mit klaren Zuständigkeiten, harmonisierten
Prozessen und abgestimmten Prüfzyklen.

Vorbereitungen und Ausblick für 2026

Die FMA hat sich im vergangenen Jahr im Rahmen des
Kompetenzübergangs in enger Kooperation mit der OeNB abgestimmt, den
Wissenstransfer sichergestellt sowie Ressourcen und Know-how
aufgebaut. So wurden etwa erste Vor-Ort-Prüfungen im Namen der OeNB
durchgeführt, Anträge zur Freigabe eingefrorenen Vermögens im Namen
der OeNB bearbeitet, und Meldedaten ausgewertet. Weiters gab es
mehrere Vorbereitungstermine mit der Wirtschaft, die die gegenseitige
Erwartungshaltung und den fachlichen Austausch zum Gegenstand hatten.
Darüber hinaus konnte die FMA durch die Nutzung bestehender AML/CFT-
Daten Marktanalysen zu Umgehungsrisiken für Sanktionen durchführen
und Schwachstellen gezielt adressieren.

Für das kommende Jahr plant die FMA rund 30 kombinierte Vor-Ort-
Prüfungen sowie 20 Vor-Ort-Einsichtnahmen in den Bereichen AML/CFT
und Finanzsanktionen. Die bisherigen Erfahrungen zeigen bereits, dass
kombinierte Maßnahmen eine deutlich größere Wirkung haben und
effizienter sind als isolierte Prüfungen, da sie eine tiefere und
gezieltere Analyse ermöglichen.

Details zum Meldewesen und weitere Informationen sind auf der
Website der FMA zu finden:
https://www.fma.gv.at/querschnittsthemen/fmafinanzsanktionen/

Rückfragehinweis:
Finanzmarktaufsicht (FMA)
Boris Gröndahl
Telefon: +43 676 8824 9995
E-Mail: boris.groendahl@fma.gv.at

Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/694/aom

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