Mercedes-Chefaufseher: 'Zumutbar, wieder länger zu arbeiten'
STUTTGART (dpa-AFX) - Mercedes-Aufsichtsratschef Martin Brudermüller hat eine Diskussion über wettbewerbsfähigere Arbeitskosten in Deutschland gefordert. Es sei in der schwierigen Situation zumutbar, wieder länger zu arbeiten. "Wir sollten ernsthaft die Rückkehr zur 40-Stunden-Woche angehen", sagte Brudermüller dem "Handelsblatt".
In der deutschen Autoindustrie ist bei den tarifgebundenen Unternehmen die 35-Stunden-Woche Standard - auch bei Mercedes-Benz
Brudermüller: Deutschland zu teuer
Arbeit sei in Deutschland im internationalen Vergleich zu teuer geworden. "Einen Produktivitätsvorteil gegenüber wichtigen Wettbewerbern haben wir nicht mehr", sagte Brudermüller. "Es gibt zwei Stellschrauben. Entweder Sie kürzen die Gehälter oder es wird länger gearbeitet für das gleiche Gehalt", sagte der frühere Chef des Chemiekonzerns BASF
Angesprochen auf eine längere Lebensarbeitszeit sagte Brudermüller, dass angesichts älter werdender Menschen der wirtschaftliche Verstand sage, "dass unser System ohne längere Arbeitszeit in sich nicht finanzierbar ist". Länger zu arbeiten, leiste einen Beitrag, im hohen Alter gesund und aktiv zu bleiben. Und: "Arbeit gibt den Menschen außerdem Struktur, Teilhabe und Sinn im Leben."
Umstrittene Reform der Arbeitszeit
In Deutschland sorgt derzeit auch eine geplante Reform der Arbeitszeiten für Diskussionen: Arbeitgeber fordern mehr Freiraum, Gewerkschaften lehnen die Pläne ab. Union und SPD haben bei der Reform der Arbeitszeit vereinbart, im Einklang mit der europäischen Arbeitszeitrichtlinie die Möglichkeit einer wöchentlichen statt einer täglichen Höchstarbeitszeit im Arbeitszeitgesetz zu schaffen.
Nach dem aktuellen Arbeitszeitgesetz darf die tägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann unter bestimmten Voraussetzungen auf bis zu zehn Stunden verlängert werden. Nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit müssen Arbeitnehmer eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben - eine Verkürzung auf zehn Stunden ist unter Voraussetzungen möglich etwa in Krankenhäusern, in Verkehrsbetrieben oder Gaststätten./rwi/DP/nas