EQS-Adhoc: DEUTZ AG beschließt 10%-Barkapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital mit Bezugsrechtsausschluss (deutsch)
DEUTZ AG beschließt 10%-Barkapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital mit Bezugsrechtsausschluss
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EQS-Ad-hoc: DEUTZ AG / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahmen / Kapitalerhöhung
DEUTZ AG beschließt 10%-Barkapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital mit
Bezugsrechtsausschluss
14.09.2026 / 17:41 CET/CEST
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VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA ODER JAPAN ODER SONSTIGER LÄNDER, IN DENEN
DIES EINE VERLETZUNG DER EINSCHLÄGIGEN GESETZE SOLCHER LÄNDER DARSTELLEN
WÜRDE.
DEUTZ AG beschließt 10%-Barkapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital mit
Bezugsrechtsausschluss
Köln, 14. September 2026 - Der Vorstand der DEUTZ AG (ISIN DE0006305006) hat
heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, eine Kapitalerhöhung
gegen Bareinlagen unter Ausschluss des Bezugsrechts durch teilweise
Ausnutzung des bestehenden genehmigten Kapitals durchzuführen. Hierzu soll
das Grundkapital der DEUTZ AG um bis zu 10% durch Ausgabe von bis zu
15.263.810 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien auf bis zu
167.901.915 Stückaktien erhöht werden. Die neuen Aktien werden für das
Geschäftsjahr ab dem 1. Januar 2026 voll gewinnberechtigt sein.
Die Platzierung der Aktien wird unmittelbar nach dieser Mitteilung
eingeleitet. Die neuen Aktien werden ausschließlich institutionellen
Investoren im Rahmen einer Privatplatzierung im Wege eines beschleunigten
Platzierungsverfahrens (Accelerated Bookbuilding) zum Erwerb angeboten. Der
Platzierungspreis, die endgültige Anzahl an neuen Aktien und der endgültige
Bruttoemissionserlös werden nach Abschluss des Verfahrens durch den Vorstand
der DEUTZ AG mit Zustimmung des Aufsichtsrats festgelegt und bekanntgegeben.
Die neuen Aktien werden voraussichtlich am 17. September 2026 prospektfrei
zum regulierten Markt der Frankfurter und Düsseldorfer Wertpapierbörsen
zugelassen. Der Handel mit den neuen Aktien, die in die bestehende Notierung
der Gesellschaft einbezogen werden, wird voraussichtlich am 18. September
2026 aufgenommen. Die Lieferung der neuen Aktien ist ebenfalls für den 18.
September 2026 vorgesehen.
Die Gesellschaft beabsichtigt, den Nettoerlös aus der Kapitalerhöhung zur
Optimierung ihrer Kapitalstruktur zu verwenden, um ihre finanzielle
Flexibilität im Hinblick auf künftige Wachstumschancen zu stärken.
Nach der Privatplatzierung wird DEUTZ für die Dauer von sechs Monaten einer
Lock-up-Verpflichtung unterliegen, vorbehaltlich marktüblicher Ausnahmen,
einschließlich der Erhöhung des Grundkapitals gegen Sacheinlage, die von der
außerordentlichen Hauptversammlung im August 2026 beschlossen wurde.
Kontakt
DEUTZ AG | Lars Boelke | Leiter Investor Relations, Kommunikation, und
Marketing
Tel: +49 (0)221 822 3600 | E-Mail: lars.boelke@deutz.com
DEUTZ AG | Rolf Becker | Senior Manager Investor Relations
Tel: +49 (0)221 822 2499 | E-Mail: rolf.becker@deutz.com
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Wichtiger Hinweis
Die Verbreitung dieser Bekanntmachung und das Angebot der Aktien der DEUTZ
AG können in bestimmten Rechtsordnungen gesetzlich beschränkt sein.
Personen, die in den Besitz dieser Bekanntmachung gelangen, sind
verpflichtet, sich über solche Beschränkungen zu informieren und diese zu
beachten. Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Verkauf von
Wertpapieren noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder
zur Zeichnung von Wertpapieren an Personen in den Vereinigten Staaten von
Amerika, Australien, Kanada, Japan oder in einer anderen Rechtsordnung, in
der ein solches Angebot oder eine solche Aufforderung rechtswidrig ist, dar.
Die hierin genannten Wertpapiere sind nicht und werden nicht nach dem U.S.
Securities Act von 1933 in der jeweils geltenden Fassung (der "U.S.
Securities Act") registriert und dürfen ohne Registrierung nicht angeboten
oder verkauft werden, es sei denn, es liegt eine Ausnahme von dem U.S.
Securities Act vor oder es handelt sich um eine Transaktion, die diesen
Anforderungen nicht unterliegt. Es wird kein öffentliches Angebot von
Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika oder in einer anderen
Jurisdiktion stattfinden.
In den Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums ("EWR") ist diese
Bekanntmachung nur an Personen gerichtet, die "qualifizierte Anleger" im
Sinne von Artikel 2(e) der Prospektverordnung (Verordnung (EU) 2017/1129)
(in der jeweils geltenden Fassung, die "Prospektverordnung") sind
("Qualifizierte
Anleger"). Im Vereinigten Königreich richtet sich diese Bekanntmachung nur
an Personen, die "qualifizierte Anleger" im Sinne von Absatz 15 von Anhang 1
der "Public Offers and Admissions to Trading Regulations 2024" sind und die
zudem Personen sind, (i) die über berufliche Erfahrung in Angelegenheiten im
Zusammenhang mit Anlagen verfügen, die unter Artikel 19 Absatz 5 der
"Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005"
(die "Verordnung") fallen, (ii) die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der
Verordnung fallen, oder (iii) an die sie anderweitig rechtmäßig übermittelt
werden darf.
Soweit diese Mitteilung Prognosen, Erwartungen oder Aussagen, Schätzungen,
Meinungen und Vorhersagen im Hinblick auf die voraussichtliche zukünftige
Entwicklung der DEUTZ AG enthält ("Zukunftsgerichtete Aussagen"), basieren
diese auf den gegenwärtigen Ansichten und Annahmen des Managements der DEUTZ
AG, die nach bestem Wissen getroffen wurden. Zukunftsgerichtete Aussagen
spiegeln verschiedene Annahmen wider, die dem aktuellen Geschäftsplan der
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nicht unabhängig überprüft oder bewertet wurden und die sich als richtig
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bekannten und unbekannten Risiken, Ungewissheiten und anderen Faktoren, die
dazu führen können, dass die Ertragslage, die Rentabilität, die Entwicklung
oder die Ergebnisse der DEUTZ AG oder der Erfolg der Branchen, in denen die
DEUTZ AG tätig ist, wesentlich von der Ertragslage, der Rentabilität, der
Entwicklung oder den Ergebnissen abweichen, die in diesen
zukunftsgerichteten Aussagen ausdrücklich oder implizit angenommen oder
beschrieben werden. In Anbetracht dieser Risiken, Ungewissheiten und anderer
Faktoren wird Personen, die dieses Dokument erhalten, davon abgeraten, sich
auf diese zukunftsgerichteten Aussagen zu verlassen. Die DEUTZ AG übernimmt
keine Haftung oder Garantie für solche zukunftsgerichteten Aussagen und wird
diese nicht an zukünftige Ergebnisse und Entwicklungen anpassen.
Informationen an Vertreiber
Gemäß den Anforderungen der EU-Produktüberwachung unterliegen die hierin
genannten Wertpapiere einem Produktgenehmigungsprozess, in dem jeder
Vertreiber festgestellt hat, dass diese Wertpapiere: (i) kompatibel mit
einem Endzielmarkt von Kleinanlegern und Anlegern, die die Kriterien von
professionellen Kunden (professional clients) und geeigneten Gegenparteien
(eligible counterparties) erfüllen, jeweils im Sinne der MiFID II; und (ii)
für den Vertrieb über alle von der MiFID II zugelassenen Vertriebskanäle in
Betracht kommen. Jeder Vertreiber, der die hierin genannten Wertpapiere
später anbietet, ist für die Durchführung einer eigenen Zielmarktbewertung
in Bezug auf diese Wertpapiere und die Festlegung geeigneter Vertriebskanäle
verantwortlich.
Ende der Insiderinformation
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